Viele Opfer leiden erheblich unter den Folgen einer Straftat. Leider werden sie damit viel zu oft allein gelassen. Im Strafprozess geht es vorwiegend um die Täter. Das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs ermöglicht es in geeigneten Fällen, die Opfer von Straftaten in den Sühneprozess der Täter einzubeziehen. Im Bereich des Jugendstrafrechts besteht die Möglichkeit bei Tätern, die über unzureichende finanzielle Möglichkeiten verfügen, den Opferfonds der Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Die CDU fordert den Senat nun mit einem Antrag in der Bürgerschaft auf, den Opferfonds auch auf erwachsene Straftäter auszuweiten.
Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine gute Möglichkeit, Opfern von Straftaten zumindest ein wenig zu helfen und dem Täter sein Unrecht vor Augen zu führen. Er dient außerdem der Entlastung der Justiz. 2015 erhielten 347 Geschädigte eine Wiedergutmachung über den Opferfonds. Durch diesen erhalten Täter ein zinsloses Darlehen für die Entschädigung des Opfers, das sie entweder in Raten zurückzahlen oder durch Arbeitsleistungen ausgleichen. Damit nicht nur Opfer von Tätern unter 21 Jahren davon profitieren, sollte eine Ausweitung des Opferfonds auf erwachsene Straftäter geprüft werden.“